101. Landesverbandsschau
Der GZV Volkmarsen-Külte hat die Durchführung der Landesverbandsschau an den
Landesverband zurück gegeben.
Uns ist es gelungen mit dem GZV Fritzlar unter der Leitung von Reiner Wiegand und Jens
Pleißner einen neuen Ausrichter zu finden. Der Termin bleibt der gleiche. Den
Verantwortlichen und den Mitgliedern des GZV Fritzlar gebührt großer Dank für die
Bereitschaft zur kurzfristien Übernahme der Landesverbandsschau 2024.
Die Melde Unterlagen stehen auf der Homepage unter LV-Schauen zum Download
bereit.
Ich bitte doch recht zahlreich von den Meldungen Gebrauch zu machen. Laut Aussage der
Ausstellungsleitung werden die Ausstellungsgebühren in voller Höhe erstattet, wenn die
Vorgaben durch das Veterinäramt verschärft werden und es zur Anordnung von
Tupferproben kommt, bzw. eine Teilabsage erfolgt.
Offener Brief an die Mitglieder des Gesamtvorstands des BDRG
Mit der in der Vorentscheidung erfolgreichen Projektskizze für ein Teilprojekt zur Verträglichkeit von Photovoltaikflächen und Geflügelausläufen 2023 war der WGH aller Voraussicht nach gut aufgestellt, um in einem Finanzierungsumfang von ca. 400.000 € eine feste Umzäunung und Mobilställe für den späteren Betrieb der Erweiterungsfläche zum WGH (geplante Legeleistungsprüfung) anzuschaffen. Dieses Projekt war vom Präsidium nicht gewollt. Zur Gesamtvorstandssitzung am 3.2.2024 in Suhl ist zur Antwort des Präsidenten auf die Frage nach Begründung der Absage im Protokoll festgehalten, das Präsidium sei nicht befugt, für die Wissenschaftliche Leiterin diese Entscheidung zu treffen, andererseits aber heißt es, Projekte seien dem Präsidium zur Genehmigung vorzulegen. Zu diesem grundsätzlichen Widerspruch hat es trotz mehrfacher Aufforderung keine Änderung und auch keine Klarstellung im revidierten Protokoll gegeben. Daraufhin hat Frau Dr. Mareike Fellmin als Wissenschaftliche Leiterin des WGH die Mitglieder des Gesamtvorstands mit detailliertem Schreiben vom 9.4.2024 informiert, aus dem ganz klar hervorgeht, dass die Projektabsage Entscheidung des Präsidenten war. Unterm Strich bleibt, dass diese vom Präsidenten zu verantwortende Absage des Photovoltaik-Projekts ein immenser wirtschaftlicher, vor allem aber auch Prestige-Schaden für den WGH ist, denn dieses Projekt hätte die materielle Basis für Folgeprojekte und insbesondere auch einen beträchtlichen Reputationsgewinn bedeutet. Zu den Sitzungen von Gesamtvorstand und Bundesversammlung des BDRG in Essen wurde in Vorbereitung eines Konzepts zur künftigen Finanzierung des WGH beschlossen, einen externen Gutachter zu bestellen, der eine neutrale Kostenschätzung zu erstellen hat. Auf den Einwand des Präsidenten, dies könne auch ein interner Gutachter übernehmen, wenn kurzfristig kein externer Gutachter gefunden werden kann, wurde deutlich gemacht und als Konsens des Gremiums beschlossen, dass es unbedingt ein externer Gutachter sein müsse, der vom Präsidium in Abstimmung mit Frau Dr. Fellmin beauftragt wird. Auf die ausdrückliche Frage von Dirk Neumann an Frau Dr. Fellmin, ob sie damit einverstanden sei, hat sie dieser Planung zugestimmt. Im Protokoll der Sitzung ist dieses abgestimmte Verfahren nicht enthalten, Nachfragen zum Protokoll wurden nicht beantwortet und auch nicht umgesetzt. Ob mittlerweile ein Gutachten in Auftrag gegeben und wer in diesem Fall als Gutachter bestellt wurde, ist im WGH nicht bekannt. Regelmäßige Statusberichte aus dem WGH mit Mängellisten und Nachfragen wegen dringlichen Entscheidungsbedarfs bleiben unbeantwortet. Eine geregelte Geschäfts- und Betriebsführung des WGH ist damit seit Monaten nicht mehr möglich. Am 21.7.2024 wurden die Ergebnisse des abgeschlossenen Forschungsprojektes zur Kurzbeinigkeit bei Hühnern (Krüper, Chabo) am WGH vorgestellt. Seitens des Präsidiums war niemand delegiert, kein Präsidiumsmitglied hat teilgenommen. Auch der neugewählte, laut Geschäftsverteilungsplan für den WGH mitverantwortliche 2. Vizepräsident hat die Gelegenheit nicht wahrgenommen, sich über die Ergebnisse eines langjährigen Forschungsprojektes, über den Ablauf wissenschaftlicher Symposien und deren Diskussionskultur sowie über Folgen für den künftigen züchterischen Umgang mit Übertypisierungen zu informieren. Damit wird offensichtlich, dass es an gutem Willen fehlt, eine ergebnisoffene wissenschaftliche Forschung am WGH im Interesse unserer Züchterschaft zu erhalten und zu fördern. Das denkwürdige Zitat des neugewählten 2. Vizepräsidenten auf der BV in Essen, der BDRG sei ein Tierzuchtverband und kein Tierschutzverband, spricht Bände. Wenn wir es vermissen lassen, die Bedeutung des Tierschutzes gerade in der Zeit des novellierten Tierschutzgesetzes ernst zu nehmen, katapultieren wir uns selbst ins Aus. Die Personaldecke am WGH ist inzwischen aufgrund Enttäuschung und Kündigung von Mitarbeitenden (Geringverdienenden und Ehrenamtlichen) über die fehlende Kooperationsbereitschaft seitens des Präsidiums so ausgedünnt, dass ein effizienter Betrieb des WGH nicht mehr und selbst ein Notbetrieb kaum noch zu gewährleisten ist. Ein dringliche Abhilfe erfordernder Sanierungsstau an den Gebäuden (etwa undichtes Dach!) wird nicht angepackt, so dass sehr bald noch weitaus größere Schäden zu erwarten sind. In dem bisher gut aufgestellten, wissenschaftlich anerkannten, mit zahlreichen Projekten für die Züchterschaft forschenden und mit viel Enthusiasmus arbeitenden Team ist innerhalb weniger Monate Resignation eingekehrt, was sich auch in den bereits angesprochenen Kündigungen im Personalstab ausdrückt. Auch der Stiftungsvorstand erhält auf sachliche Anfragen bezüglich der von der Stiftung zu verantwortenden Mitarbeiterführung (FÖJ) keine Antworten aus dem Präsidium. Der WGH muss gerade heute, mit dem inzwischen ausgearbeiteten und nur noch vom Bundestag zu beschließenden novellierten Tierschutzgesetz und den damit zu erwartenden neuen Diskursen um Begriff und definierte Merkmale der Qualzucht, als Forschungseinrichtung gut aufgestellt sein, um in ergebnisoffenen Forschungen wissenschaftlich haltbare Ergebnisse zu Übertypisierungen in der Geflügel- und Taubenzucht zu erzielen, die vor Politik und Gericht Bestand haben. Nur so wird es uns gelingen können, ungerechtfertigte Vorwürfe zu widerlegen, aber auch vorhandene Übertypisierungen zu erkennen und Wege aufzuzeigen, wie sie auf ein tierschutzkonformes Maß züchterisch zurückzuführen sind. Diese für die Vielfalt in den vom BDRG betreuten Sparten existentiell wichtige Aufgabe des WGH ist mit dem vom Präsidium initiierten und verantworteten personellen Ausbluten und dem Sanierungsstau in akuter Gefahr.
Vorstand der Stiftung für Geflügelwissenschaft
Prof. Dr. Siegfried Becker
PD Dr. Julia Mehlhorn
Im vergangenen Jahr konnte einer unserer Züchter aus dem Landesverband den Goldenen Sieggering auf der Bundessiegerschau in Leipzig erringen. Mit seinen Modena Schietti rezessiv rot, konnte Reinhold Schmidt aus Frankenberg diesen
wohl einmaligen Rassebezogenen Titel erringen. Es gratuliert recht herzlich der LV- Kurhessen , sowie der GZV Frankenberg und der 1. RTZV Marburg und Umgebung.
Karl Kahler und Helmut Ludloff gratulieren Reinhold Schmidt zu diesem großartigen Erfolg.
Warnung vor Teilnahme an Geflügelschauen wegen Geflügelpest
Das Hessische Umweltministerium weist auf die Gefahr der Ansteckung mit der Geflügelpest bei der der Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen hin und bittet Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in der aktuellen Situation auf die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen zu verzichten. Aktuell werden in Deutschland zahlreiche Ausbrüche der Geflügelpest in Zuchtgeflügelhaltungen festgestellt. Die Eintragsquellen sind sehr häufig Ausstellungen, bei denen naturgemäß Kontakte zu Geflügel aus einer Vielzahl an Herkunftsbetrieben bestehen. Insbesondere durch die Zusammenkunft von Vögeln aus vielen verschiedenen Tierhaltungen besteht ein hohes Risiko für die Verbreitung der Geflügelpest zwischen Vogelbeständen.
Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat am Mittwoch den zweiten Nachweis der Geflügelpest in Hessen im aktuellen Winterhalbjahr bestätigt. Nachdem in einem Betrieb in der Gemeinde Münchhausen im Landkreis Marburg-Biedenkopf mehrere Hühner verendet waren, veranlasste der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Marburg-Biedenkopf weitere Untersuchungen. Da die im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor durchgeführten Untersuchungen mit positivem Ergebnis auf aviäre Influenzaviren verliefen, wurden die Proben zur Bestätigung des Befundes an das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut gesendet. Die Infektion wurde wahrscheinlich über eine Geflügelausstellung in Nordrhein-Westfalen, die der betroffene Tierhalter mit einigen seiner Tiere besucht hatte, in den Bestand eingeschleppt. Mittlerweile sind auch Bestände in anderen Bundesländern betroffen, aus denen Geflügel auf der gleichen Ausstellung präsentiert wurde. Bereits am 9. November 2022 wurde der in diesem Winterhalbjahr erste Ausbruch der Geflügelpest in Hessen in einem Geflügelbestand in der Stadt Hungen im Landkreis Gießen nachgewiesen.
Gemäß der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, ist davon auszugehen, dass die Geflügelpestviren ganzjährig im europäischen Raum und damit auch in Hessen in der heimischen Wildvogelpopulation vorhanden sind. Um einen Eintrag in hessische Geflügelhaltungen zu vermeiden, appelliert das Hessische Umweltministerium an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die Sicherheit ihrer Betriebe zu prüfen, zu optimieren und konsequent umzusetzen. Der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände bei der zuständigen Veterinärbehörde verpflichtet, sofern dies noch nicht erfolgt sein sollte. Um eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh zu erkennen, sollten tote oder kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) und Greifvögel, an die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subty-pen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Als natürliches Reservoir gelten Wildvö-gel, insbesondere Wasservögel. Die Geflügelpest-Viren sind sehr stark an Vögel angepasst, daher kommen Infektionen anderer Tierarten und von Menschen selten vor. Bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel können sich in seltenen Fällen Menschen und andere Säugetiere anstecken und erkranken. Daher sollte der direkte Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln vermieden werden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind unter dem folgenden Link ein Merkblatt mit Hinweisen zu
Biosicherheitsmaßnahmen insbesondere auch für kleine Geflügelhaltungen sowie ein Merkblatt mit Vorsichtsmaßnahmen zum Umgang mit tot aufgefundenen Wildvögeln abrufbar:
https://umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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09.12.2022