Das Zuchtbuch für Leistungsfragen hat es sich zum Ziel gesetzt, vom Rassestandard vorgegebene Schönheit mit Leistungsanforderungen zu kombinieren, wie z.B. Lege- oder Fleischleistung bei Hühner, Anzahl aufgezogener Jungtiere pro Zuchtpaar bei Tauben und anderes.
Was ist das Zuchtbuch für Leistungsfragen?
Züchten heißt, besseres Schaffen, es setzt die Verbindung von Vergangenem mit Gegenwärtigem und Zukünftigem voraus. Dieses Ziel beseelt alle Herzen der Züchter im BDRG, ganz gleich, welche Gattung sie züchten.
Das Fundament jeder planmäßigen Zucht ist die Stammbaumzucht oder, besser gesagt, die Zucht mit Abstammungsnachweis (Zuchtbuchführung). Das ist längst Allgemeingut bei vielen unserer Züchter geworden. Deshalb führen unsere Züchter zum weitaus größten Teil über jedes Tier einen Abstammungsnachweis.
Die meisten Zuchtfreunde betreiben diese Stammbaumzucht für sich. Sie verzichten auf einen kontrollierten, in unserer Organisation anerkannten Abstammungsnachweis. Diesen Abstammungsnachweis gewährleistet das Zuchtbuch in Leistungsfragen im BDRG. Das Zuchtbuch im BDRG ruht auf der Zuchtbuchführung der Zuchtbücher in den einzelnen Landesverbänden.
Zuchtlenkung durch das Zuchtbuch
Die Mitglieder des BDRG werden durch die Landeszuchtbücher beraten und geschult. Dazu kommen noch die Schulung der Kreis- und Vereinszuchtwarte sowie der Landes-, Kreis- und Vereinsjugendleiter.
Die Zuchtordnung des Zuchtbuches stellt eine einheitliche Zuchtbuchführung im gesamten Bundesgebiet sicher. Damit wird auch die Vermittlung von wissenschaftlichem Gedankengut in der Leistungszucht durch Beschickung der vom Zuchtbuch veranstalteten Zuchtbuchschauen innerhalb der Landesverbände gesichert. Das Zuchtbuch kann darüber hinaus den Behörden den Nachweis erbringen, dass die vom BDRG und den Landesverbänden betreuten Rassen hohen wirtschaftliche Werte besitzen.
Die Mitglieder der Gruppe I haben nur leichte Bedingungen zu erfüllen, die Gruppe II und III dagegen schwierigere. Letztere haben neben den vielen aufgezeigten Pflichten, noch hohe Opfer an Zeit, Arbeit und Geld zu erbringen.
Welche Vorteile hat ein Zuchtbuch:
1. Zuchtbuchmitglieder sind Züchter, die dazu beitragen, dass die betreuten Rassen nicht schnell zu bestmöglichster Leistung und Schönheit geführt werden.
2. Über das Zuchtbuch wird die Leistungskraft der Rasse ständig durch die Zuchtmaßnahmen angehoben und eine Entartung, Fehlenkung, oder ein Niedergang ausgeschlossen.
3. Der Züchter wird angeregt, aus seiner Zucht mehr Hähne aufzuziehen und abzugeben, je mehr solche Hähne, die planmäßig nach den rassetragenden Erbanlagen gezüchtet und in die Kreise anderer BDRG-Mitglieder gelangen, umso schnelle wird sich das Zuchtniveau in der Breite der Zuchten heben.
4. Da im Zuchbuch keine Fallnestkontrolle gefordert wird, kann sich praktisch jeder beteiligen und Anerkennung durch Preise auf Ausstellungen finden. Interessierten Züchtern wird durch die Arbeit der Zuchtbuchmitglieder die Möglichkeit gegeben, einen Hahn mit Stammbaum zu erstehen und so andere Erbanlagen in eine Zucht einzuführen, wenn es der Stand des jeweiligen Stammes erforderlich machen sollte.
5. Durch das Zuchtbuch soll die Schnellwüchsigkeit besonders gefördert werden. Über das Einstellen von Hähnen, die aus Zuchten mit hoher Schnellwüchsigkeit und Frühreife stammen, wird so die Erbanlage der Schnellwüchsigkeit zum allgemeinen Erbgut der Rasse.
Vitalität und Blüte
Die durch jahrzehnte hindurch bloß auf Schönheit gezüchteten Rassen zeigen meistens nur eine kurze Blüte. So genannte Nutzrassen zeigen meist die längste bzw. die durchgehende Blüte.
Sicher würde so mancher ernste Züchter oder Sonderverein, denen es um die Förderung seiner Rasse besonders gelegen ist, sich bemühen, seinem Stamm bzw. seiner Rasse die lange oder durchgehende Blüte anzuzüchten, wenn er nur wüsste, wie der das praktisch aufzufangen hätte.
Wer Besseres schaffen will, muss das Erbgut seiner Zuchttiere kennen. Einen Aufschluss hierüber geben ihm die Ahnen, die Geschwister und schließlich, was am wichtigsten ist, die Nachkommen des Einzeltieres.
Das wird aus dem Abstammungsnachweis des Zuchtbuches ersichtlich. Der Abstammungsnachweis setzt die genaue und eindeutige Kennzeichnung des Einzeltieres voraus. Bei Hühnern und Zwerghühnern, beim Groß- und Wassergeflügel geschieht dies über das kontrollierte Ei aus dem Fallnest, die Kükenzeichnung im Einzelschlupf mit der Kükenmarke, dem Fußring und der Bundesflügelmarke. Mit dieser Kennzeichnung des Einzeltieres ist der erste und wichtigste Baustein für den Abstammungsnachweis
–Sammbaum- im Zuchtbuch des BDRG gelegt.
Im Abstammungsnachweis werden auch noch eine ganze Reihe wichtigster Zuchtvorgänge fest gehalten, so z. B. die Legeleistung über drei Jahre hindurch sowie die Eimasse, die Schlupf- und Aufzuchtsergebnisse, die Geschwisterleistungen und schließlich auch die Schau- bzw. Rassewerte, also die auf den Schauen errungen Bewertungsnoten und Preise. Diese Aufzeichnungen sind unabänderliche Bestandteile eines Abstammungnachweises.
Die gesamte Buchführung des Zuchtbuches in Leitungsfragen beruht auf den Erkenntnissen der Geflügelwissenschaft und der jahrzehntelangen Erfahrung der Züchterwelt.
Wer kann Mitglied im Zuchtbuch werden?
Mitglied im Zuchtbuch kann jeder Züchter werden, der
a) Mitglied eines Ortsvereines ist;
b) eine sachgemäße Zuchtanlage hat;
c) seine Rasse nach der Musterbeschreibung des BDRG züchtet;
d) mit dem Bundes-Ring gekennzeichnete Rassetiere hält.
Die Mitgliedschaft im Zuchtbuch des Landesverbandes der Rassegeflügelzüchter Kurhessen ist beitragsfei.
Zuchtunterlagen
Die Mitglieder der Zuchtbücher sind verpflichtet, die vom Zuchtbuch gelieferten Unterlagen gewissenhaft zu führen. Die Durchschriften sind zu den vorgeschriebenen Terminen an die Geschäftsstelle des Zuchtbuches einzureichen. Die entsprechenden Unterlagen stehen online zur Verfügung und können von der Homepage des Landesverbandes heruntergeladen werden. Die Geschäftsstelle kann nur auf Grund dieser Unterlagen einen Überblick über den Stand der Zuchten gewinnen und die Abstammungsnachweise prüfen bzw. erstellen.
Gruppeneinteilung
Das Zuchtbuch umschließt nachstehende 3 Gruppen:
Die Gruppe 1 ist lediglich zur Führung einer Legeliste verpflichtet, in welche die täglich anfallende Eizahl einzutragen ist. Einführung der Fallnestkontrolle wird empfohlen.
Die Gruppe 2 führt eine Legeliste, Fallnest- und Eigewichtskontrolle während der Brutzeit und arbeitet mit Einzelschlupf- und Kükenkennzeichnung sowie Aufzuchtskontrolle.
Die Gruppe 3 arbeitet mit ganzjähriger Fallnest- und Eigewichtskontrolle sämtlicher Tiere, Schlupfkontrolle, Kükenkennzeichnung, Aufzuchtskontrolle und Pullorumuntersuchung. Zuchthähne nur von Althennen, die mindestens die Mindestleistung der Musterbeschreibung des BDRG erreicht haben.
Bei Tauben ist lediglich eine Zuchtpaar-Meldung, die Anzahl aufgezogener Jungtiere anhand der Zuchtblätter und die Ausstellungserfolge an die Geschäftsstelle des Zuchtbuches zu melden.
Schauen
Die Mitglieder des Zuchtbuches können Ihre Tiere auf jeder Schau zeigen, die nach den AAB des BDRG durchgeführt wird. Sie sind berechtigt, Sonderabteilungen oder Zuchtbuchschauen abzuhalten.
Abstammungsnachweis und Bewertungskarten
Die Züchter (Aussteller) des Zuchtbuches sind berechtigt, auf den Schauen, an denen sich das Zuchtbuch beteiligt, neben der Bewertungskarte den Abstammungsnachweis am Käfig anzubringen. Die Ausstellungsleitung ist verpflichtet, nach der erfolgten Bewertung dem Preisrichter die Abstammungskarten zum Eintrag der Qualitätsnote und deren Bestätigung vorzulegen und sie dann am Käfig anzubringen. Nach Schluss der Schau sammelt die Schauleitung diese Bewertungskarten und Abstammungsnachweise ein und sendet sie dem Züchter zu.