Teilabsage der 105. Nationalen Bundessiegerschau und 60.
Bundesjugendschau
Sehr geehrte Aussteller und Ausstellerinnen der 105. Nationalen
Bundessiegerschau und 60. Bundesjugendschau,
der für die Ausstellung zuständige Amtstierarzt, Herr Dr. Michael Klimas,
hat mit E-Mail vom 05.12.2023, 17.16. Uhr angeordnet, dass sämtliches
Hühnergeflügel, Großgeflügel und Japanische Legewachteln für die
Ausstellung nun doch virologisch auf HPAI untersucht werden muss und
bei der Einlieferung ein negatives Testergebnis vorzulegen ist.
Nach Einschätzung und Auffassung des TMASGFF, Frau Dr. Bedrich, hat
sich die Geflügelpestsituation seit Mitte November 2023 in Deutschland
immer mehr zugespitzt, so dass die virologische Untersuchung vor
Geflügelausstellungen nun notwendig sei.
Es erscheint schon rein logistisch kaum möglich, dass die Aussteller diese
Anordnung in dem verbleibenden Zeitfenster bis zum 13.12.2023 umsetzen
können. Deshalb und um die daraus für Aussteller und Veranstalter
folgenden Risiken und Kosten möglichst zu begrenzen, hat sich die
Ausstellungsleitung entschlossen,
die 105. Nationale Bundessiegerschau auf Tauben und
Wassergeflügel zu reduzieren.
Bitte haben Sie Verständnis für diese einschneidende Entscheidung, die
der Ausstellungsleitung sehr schwergefallen ist.
Wir sind bemüht, alle Aussteller schnellstmöglich zu informieren, bitte
informieren auch Sie Ihnen bekannte Aussteller.
Über die Kostenerstattung für Aussteller von Hühnergeflügel, Großgeflügel
und Japanische Legewachteln informieren wir nach den Feiertagen auf der
Homepage des Landesverbandes der Rassegeflügelzüchter Thüringens.
Ausstellungsleitung
105. Nationale Bundessiegerschau
Im vergangenen Jahr konnte einer unserer Züchter aus dem Landesverband den Goldenen Sieggering auf der Bundessiegerschau in Leipzig erringen. Mit seinen Modena Schietti rezessiv rot, konnte Reinhold Schmidt aus Frankenberg diesen
wohl einmaligen Rassebezogenen Titel erringen. Es gratuliert recht herzlich der LV- Kurhessen , sowie der GZV Frankenberg und der 1. RTZV Marburg und Umgebung.
Karl Kahler und Helmut Ludloff gratulieren Reinhold Schmidt zu diesem großartigen Erfolg.
Warnung vor Teilnahme an Geflügelschauen wegen Geflügelpest
Zweiter Nachweis der Geflügelpest in Hessen
Das Hessische Umweltministerium weist auf die Gefahr der Ansteckung mit der Geflügelpest bei der der Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen hin und bittet Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in der aktuellen Situation auf die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen zu verzichten. Aktuell werden in Deutschland zahlreiche Ausbrüche der Geflügelpest in Zuchtgeflügelhaltungen festgestellt. Die Eintragsquellen sind sehr häufig Ausstellungen, bei denen naturgemäß Kontakte zu Geflügel aus einer Vielzahl an Herkunftsbetrieben bestehen. Insbesondere durch die Zusammenkunft von Vögeln aus vielen verschiedenen Tierhaltungen besteht ein hohes Risiko für die Verbreitung der Geflügelpest zwischen Vogelbeständen.
Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat am Mittwoch den zweiten Nachweis der Geflügelpest in Hessen im aktuellen Winterhalbjahr bestätigt. Nachdem in einem Betrieb in der Gemeinde Münchhausen im Landkreis Marburg-Biedenkopf mehrere Hühner verendet waren, veranlasste der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Marburg-Biedenkopf weitere Untersuchungen. Da die im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor durchgeführten Untersuchungen mit positivem Ergebnis auf aviäre Influenzaviren verliefen, wurden die Proben zur Bestätigung des Befundes an das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut gesendet. Die Infektion wurde wahrscheinlich über eine Geflügelausstellung in Nordrhein-Westfalen, die der betroffene Tierhalter mit einigen seiner Tiere besucht hatte, in den Bestand eingeschleppt. Mittlerweile sind auch Bestände in anderen Bundesländern betroffen, aus denen Geflügel auf der gleichen Ausstellung präsentiert wurde. Bereits am 9. November 2022 wurde der in diesem Winterhalbjahr erste Ausbruch der Geflügelpest in Hessen in einem Geflügelbestand in der Stadt Hungen im Landkreis Gießen nachgewiesen.
Aufruf zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen
Gemäß der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, ist davon auszugehen, dass die Geflügelpestviren ganzjährig im europäischen Raum und damit auch in Hessen in der heimischen Wildvogelpopulation vorhanden sind. Um einen Eintrag in hessische Geflügelhaltungen zu vermeiden, appelliert das Hessische Umweltministerium an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die Sicherheit ihrer Betriebe zu prüfen, zu optimieren und konsequent umzusetzen. Der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände bei der zuständigen Veterinärbehörde verpflichtet, sofern dies noch nicht erfolgt sein sollte. Um eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh zu erkennen, sollten tote oder kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) und Greifvögel, an die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Hintergrund
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subty-pen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Als natürliches Reservoir gelten Wildvö-gel, insbesondere Wasservögel. Die Geflügelpest-Viren sind sehr stark an Vögel angepasst, daher kommen Infektionen anderer Tierarten und von Menschen selten vor. Bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel können sich in seltenen Fällen Menschen und andere Säugetiere anstecken und erkranken. Daher sollte der direkte Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln vermieden werden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind unter dem folgenden Link ein Merkblatt mit Hinweisen zu
Biosicherheitsmaßnahmen insbesondere auch für kleine Geflügelhaltungen sowie ein Merkblatt mit Vorsichtsmaßnahmen zum Umgang mit tot aufgefundenen Wildvögeln abrufbar: https://umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 611 / 815 - 10 20
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de
Internet: www.umwelt.hessen.de
Twitter: www.twitter.com/UmweltHessen
09.12.2022
Liebe Züchterinnen und Züchter,
trotz aller Vorkehrungen und Maßnahmen ist es zum Ausbruch der Geflügelpest bei einem Züchter im Landkreis Marburg-Biedenkopf gekommen. Es ist im Sinne unserer Rassegeflügelzucht sehr wichtig, dass wir jetzt gemeinsam dafür sorgen, dass nicht noch unnötig weitere Tiere qualvoll verenden oder getötet werden müssen. Die Veterinärbehörde des Landkeises hat daher heute nachstehende Pressemitteilung veröffentlicht. Die wir hiermit allen Züchterinnen und Züchtern zur Kenntnis geben möchten.
Der LV-Vorstand
Pressemitteilung 740/2022 des Landkreises Marburg-Biedenkopf vom 05.12.2022
Geflügelpest-Verdacht festgestellt – Betroffen ist ein kleinerer Zuchtbetrieb in der Gemeinde Münchhausen / 25 Hühner mussten getötet werden
Marburg-Biedenkopf – In einem kleineren Geflügelzuchtbetrieb in der Gemeinde Münchhausen besteht der Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest. Nachdem mehrere Hühner des Betriebes verendet waren, hatte der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Marburg-Biedenkopf sofort weitere Untersuchungen veranlasst. Erste Laboruntersuchungen bestätigten den Verdacht. Alle rund 25 Tiere des Bestandes wurden noch am Wochenende aus Sicherheitsgründen, und den gesetzlichen Vorgaben folgend getötet, um eine weitere Ausbreitung der Tierkrankheit zu verhindern.
Neben dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz waren der Geflügelgesundheitsdienst des Landes Hessen sowie das Hessische Landeslabor in die Untersuchungen eingebunden. Dabei wurde bei 14 Vögeln in einem ersten Labortest der Geflügelpest-Erreger „H5“ nachgewiesen. Die finale Bestätigung durch das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Löffler-Institut steht noch aus. Die Infektionsquelle ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Geflügelausstellung in Nordrhein-Westfalen, die der betroffene Tierhalter mit einigen seiner Tiere besucht hatte.
Nach Rücksprache und fachlichem Austausch mit den zuständigen Stellen der Landregierung sowie in Übereinstimmung mit geltendem EU-Recht ist die Einrichtung von festen Schutz- und Überwachungszonen derzeit nicht erforderlich. Dennoch werden die Amtstierärzte des Kreises die Situation vor Ort weiter engmaschig kontrollieren, um bei Bedarf schnell handeln zu können. Sie empfehlen Tierhaltern außerdem dringend, auf den Besuch von Geflügelausstellungen zu verzichten.
Hintergrund: Die Geflügelpest
Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Tierseuche und wird durch Viren übertragen. Die Übertragung erfolgt in der Regel über direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder Kontakt mit virusverunreinigten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Schutzkleidung oder Fahrzeugen. Insbesondere Hühner oder Puten erkranken schwer, was zu einem erheblichen Leiden der Tiere und hohen Todesraten führen kann. Die Geflügelpest kann nicht behandelt werden.
Erreger der Geflügelpest sind Influenza-Viren, die grundsätzlich auch auf Menschen übertragen werden können. Insgesamt ist das Risiko für Menschen laut Robert Koch-Institut bei der aktuellen in Deutschland kursierenden Variante aber als sehr gering einzuschätzen. Gefährdet sind demnach nur Personen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel.
Infos für Geflügelhalter:
Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises rät grundsätzlich, konsequent die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dies sind Vorkehrungen, die eine Übertragung des Virus verhindern sollen – egal ob von außen in den eigenen Bestand oder zwischen einzelnen Geflügelhaltungen. Eine Übersicht, was generell von Geflügelhaltern zum Schutz vor der Geflügelpest gefordert wird, geben die Merkblätter des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) und des Friedrich-Löffler-Instituts, abrufbar unter: https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2021-07/verhaltensregeln_fuer_kleinbetriebe_mit_gefluegelhaltung.pdf
Die Merkblätter wenden sich an alle Geflügelhalter, insbesondere jedoch an die Verantwortlichen von kleineren Geflügelhaltungen mit weniger als 100 Tieren, da in Kleinsthaltungen Biosicherheitsmaßnahmen oft nicht ausreichend beachtet werden.
Weitere Informationen auch auf der Website des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de.
05.12.2022